FIFA
Freitag 21 August 2026, 14:00

Sanktionen der FIFA-Disziplinarkommission nach Vorfällen bei der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™

Nach einer eingehenden Prüfung der einzelnen Fälle hat die FIFA-Disziplinarkommission folgende Sanktionen wegen Vorfällen bei verschiedenen Spielen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™ verhängt:

Argentinischer Fussballverband (AFA): Geldstrafen in Höhe von USD 321.000 wegen Verstössen gegen Art. 13 Abs. 2 lit. c (Nutzung einer Sportveranstaltung für sportfremde Kundgebungen), Art. 14 Abs. 5 (Fehlverhalten eines Teams), Art. 15 (Diskriminierung und rassistische Beleidigungen) wegen diskriminierender Gesänge und Gesten seiner Anhänger sowie Art. 17 (Ordnung und Sicherheit bei Spielen) des FIFA-Disziplinarreglements.

Aufgrund des Verstosses gegen Art. 15 des FIFA-Disziplinarreglements ist bei den nächsten beiden Heimspielen des AFA zudem nur eine beschränkte Zahl von Zuschauern zugelassen (50 %).

Die FIFA-Disziplinarkommission hat des Weiteren entschieden, dass:

USD 100.000 des Gesamtbetrags von USD 321.000 in einen Plan zur Bekämpfung von Diskriminierung investiert werden muss,

die Vollstreckung eines Teils der Sanktion (eines der beiden Spiele und USD 100.000 der Geldstrafe) ausgesetzt wird, wobei eine Bewährungsfrist gilt.

Nach Vorliegen des Berichts des eingesetzten Disziplinar- und Ethikanklägers zu den Vorfällen vom 19. Juli beim Finale der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026™ zwischen Spanien und Argentinien im New-York-New-Jersey-Stadion hat die FIFA-Disziplinarkommission ausserdem die folgenden Sanktionen verhängt:

Leandro Paredes (Spieler): Sperre für zehn Spiele und Geldstrafe von USD 90.000

Nahuel Molina (Spieler): Sperre für sieben Spiele und Geldstrafe von USD 90.000

Thiago Almada (Spieler): Sperre für ein Spiel und Geldstrafe von USD 30.000

Roberto Ayala (Teamoffizieller): Sperre für drei Spiele und Geldstrafe von USD 30 000

Pablo Martín Páez Gavira (Spieler): Sperre für ein Spiel und Geldstrafe von USD 30.000

Gemäss Art. 69 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 des FIFA-Disziplinarreglements werden die Spielsperren auf die nächsten Spiele der betreffenden Nationalteams übertragen.

Die Entscheide der FIFA-Disziplinarkommission wurden den Parteien heute mitgeteilt. Gemäss den massgebenden Bestimmungen des FIFA-Disziplinarreglements haben die Parteien zehn Tage Zeit, eine Begründung zu beantragen, die, sofern dem Antrag stattgegeben wird, anschliessend auf legal.fifa.com veröffentlicht wird. Die Entscheide können gemäss Art. 61 des FIFA-Disziplinarreglements angefochten werden.